Loading...

E2 – Kommunale Wärmeplanung

Umsetzungsstand: In Vorbereitung

Projektbeschreibung und Ziel

Wie können die Gebäude in der Samtgemeinde Bothel zukünftig zuverlässig, wirtschaftlich und klimafreundlich beheizt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es, eine langfristige Strategie für die zukünftige Wärmeversorgung der Samtgemeinde zu entwickeln. Hierfür werden zunächst die bestehenden Wärmebedarfe und Heizungsstrukturen untersucht. Anschließend wird geprüft, welche Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme bestehen und in welchen Gebieten sich beispielsweise Wärmenetze oder dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen anbieten könnten. Die Wärmeplanung soll der Verwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung für zukünftige Entscheidungen geben. Sie ist eine strategische Planung und verpflichtet einzelne Gebäudeeigentümer nicht dazu, eine bestimmte Heizungsart einzubauen.

Bisherige Umsetzung

Durch die Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes im November 2025 wurde die Samtgemeinde Bothel zur Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Für kleinere Kommunen gibt es die Möglichkeit ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Da hierfür weitere gesetzliche Anpassungen notwendig sind, wurde mit der eigentlichen Wärmeplanung zunächst gewartet, um die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Parallel dazu wurden verschiedene Möglichkeiten zur Vorbereitung der Planung geprüft. Dazu gehört insbesondere eine Eignungsprüfung, mit der frühzeitig untersucht werden kann, welche Gebiete voraussichtlich nicht für eine zentrale Wärmeversorgung geeignet sind.

Nächste Schritte

Als erster Schritt ist vorgesehen, eine Eignungsprüfung durchführen zu lassen. Diese soll eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess schaffen und den Aufwand für die anschließende Wärmeplanung möglichst reduzieren. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen möglichst im Frühjahr 2027 erfolgen. Während der Wärmeplanung soll die Öffentlichkeit über den Fortschritt und die Ergebnisse informiert und durch geeignete Beteiligungsangebote eingebunden werden. Nach Fertigstellung des Wärmeplans können darauf aufbauend konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Wärmeversorgung geprüft werden.