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Gewerbesteuer

Erläuterungen

Als Folgebehörde des Finanzamtes veranlagt die Samtgemeinde die Betriebe und Unternehmen zur Gewerbesteuer. Widersprüche gegen den Messbetrag sind beim zuständigen Finanzamt als "Einspruch" einzulegen.

 

Erforderliche Unterlagen

Für den Einzug der Gewerbesteuern kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (sh. auch unten "Downloads").

 

Sonstiges

Durch Einspruch beim Finanzamt wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gewerbesteuer weder aufgeschoben noch aufgehoben. Zahlungsaufschub können Sie durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erreichen, der beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist. Es ist ratsam, bei einem Einspruch oder Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auch die Steuerverwaltung zu informieren, um Verzögerungen in der Bearbeitung und Mahnungen zu vermeiden.

 

Kosten

Die Hebesätze für die Gewerbesteuer lauten wie folgt:

Gemeinde Bothel: 420%
Gemeinde Brockel: 430%
Gemeinde Hemsbünde: 420%
Gemeinde Hemslingen: 420%
Gemeinde Kirchwalsede: 400%
Gemeinde Westerwalsede: 400%

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Steuerverwaltung

Frau Schötz

(0 42 66) 983 1522

steueramt@bothel.de

Steuerverwaltung

Frau Gefke-Riechelmann

(0 42 66) 983 1547

steueramt@bothel.de

Kämmerei Herr Koopmann (0 42 66) 983 1520 finanzen@bothel.de
Kämmerei Frau Schleeßelmann (0 42 66) 983 1526 finanzen@bothel.de

 

Downloads: