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Namensänderung

Erläuterungen

Es ist zu unterscheiden zwischen einer personenstandsrechtlichen Namensänderung (z.B. bei Stiefkindern, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Namenserteilung durch die Mutter) und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (zuständig für die Entscheidung ist hier der Landkreis Rotenburg (Wümme), Kreishaus, 27356 Rotenburg (Wümme), Tel.-Nr. (0 42 61) 983 - 0; Anträge sind beim Standesamt Bothel erhältlich).

 

Erforderliche Unterlagen

Da die Beibringung von Unterlagen von Fall zu Fall verschieden ist, wenden Sie sich bitte im Einzelfall an das Standesamt.

 

Kosten

Erklärung zur Namensführung 55,00 €
behördliche Namensänderungen beim Standesamt zu erfragen
Bescheiniung zur Namensführung (außer § 94 BVFG u.ä.) 20,00 €
Voranmenssortierung 40,00 €

 

 

Zuständigkeit

Amt:

Name:

Tel.-Durchwahl:

E-Mail:

Standesamt

Frau P. Lüdemann

(0 42 66) 983 1532

standesamt@bothel.de
Standesamt

Frau Schröder

(0 42 66) 983 1533

standesamt@bothel.de