Namensänderung
Erläuterungen
Es ist zu unterscheiden zwischen einer personenstandsrechtlichen Namensänderung (z.B. bei Stiefkindern, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Namenserteilung durch die Mutter) und einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung (zuständig für die Entscheidung ist hier der Landkreis Rotenburg (Wümme), Kreishaus, 27356 Rotenburg (Wümme), Tel.-Nr. (0 42 61) 983 - 0; Anträge sind beim Standesamt Bothel erhältlich).
Erforderliche Unterlagen
Da die Beibringung von Unterlagen von Fall zu Fall verschieden ist, wenden Sie sich bitte im Einzelfall an das Standesamt.
Kosten
| Erklärung zur Namensführung | 55,00 € |
| behördliche Namensänderungen | beim Standesamt zu erfragen |
| Bescheiniung zur Namensführung (außer § 94 BVFG u.ä.) | 20,00 € |
| Voranmenssortierung | 40,00 € |
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
|---|---|---|---|
| Standesamt | Frau P. Lüdemann |
(0 42 66) 983 1532 |
standesamt@bothel.de |
| Standesamt | Frau Schröder |
(0 42 66) 983 1533 |
standesamt@bothel.de |
