Versiegelungskataster
Erläuterungen
Die Samtgemeinde Bothel erstellt im Jahr 2026 ein Versiegelungskataster.
Die überbauten Grundstücksflächen sowie öffentliche Flächen werden hierfür auf Grundlage aktueller Luftbilder festgestellt. Hierfür ist eine Überfliegung des Samtgemeindegebietes erforderlich. Die Überfliegung erfolgt im März 2026.
Die mittels Luftbildaufnahmen festgestellten überbauten Flächen werden in digitale Lagepläne des Katasteramts eingearbeitet und mit den Grundsteuerdaten verknüpft.
Im Anschluss (Sommer 2026) erhalten die Grundstückseigentümer einen Fragebogen sowie den zeichnerischen Lageplan mit den überbauten Flächen zu ihrem Grundstück. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, zu dem zeichnerischen Lageplan Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die abflusswirksamen Flächen durch die Samtgemeinde Bothel zutreffend ermittelt wurden.
Die Durchführung des gesamten Flächenerhebungsverfahrens erfolgt nach einem vorgeschalteten Ausschreibungsverfahren durch das Ingenieurbüro Weidling, Bad Nauheim, im Auftrag der Samtgemeinde Bothel. Die Maßnahme wird mit Mitteln des Landes Niedersachsen über die NBank gefördert.
Die Maßnahme soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden.
Zuständigkeit
Amt: |
Name: |
Tel.-Durchwahl: |
E-Mail: |
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Kämmerei |
Herr Koopmann |
(0 42 66) 983 1520 |
sg.koopmann@bothel.de |
Bauverwaltungsamt |
Frau Henke |
(0 42 66) 983 1548 |
sg.henke-v@bothel.de |
